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   AG Schleiden/Eifel, 08.10.2019 - SL-574B-7   

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https://dejure.org/2019,54496
AG Schleiden/Eifel, 08.10.2019 - SL-574B-7 (https://dejure.org/2019,54496)
AG Schleiden/Eifel, Entscheidung vom 08.10.2019 - SL-574B-7 (https://dejure.org/2019,54496)
AG Schleiden/Eifel, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - SL-574B-7 (https://dejure.org/2019,54496)
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  • OLG Hamm, 22.03.2017 - 15 W 354/16

    Ausschlagung im Grundbucheintragungsverfahren

    Auszug aus AG Schleiden/Eifel, 08.10.2019 - SL-574B-7
    Dem Grundbuchamt ist es alleine auf der Grundlage auch eines förmlichen Nachweises einer form- und fristgerechten Ausschlagung der eingesetzten Erbin nicht möglich in grundbuchmäßiger Form tatsächliche Fragen zur Wirksamkeit der Ausschlagung nachzuvollziehen, insbesondere da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die eingesetzte Erbin vor ihrer Ausschlagungserklärung das Erbe bereits angenommen hatte ( so auch: OLG Hamm: Beschluss vom 22.03.2017 - I - 15 W 354/16, OLG Frankfurt: Beschluss vom 08.01.2018 - 20 W 215/17, alle abrufbar unter juris, u.a. ) Eine Ausnahme vom Grundsatz des Erfordernisses der Voreintragung der Erben als Betroffene ( § 40 GBO ) ist erkennbar nicht gegeben.
  • BGH, 12.05.1969 - VII ZR 15/67

    Widerruf einer nach dem Kausalverhältnis unwiderruflichen Vollmacht bei Vorliegen

    Auszug aus AG Schleiden/Eifel, 08.10.2019 - SL-574B-7
    Es ist anerkannt, dass auch eine unwiderrufliche Vollmacht aus wichtigem Grund widerrufen werden kann (BGH WM 69, 1009, 85, 646 : Kommentar zum BGB: Palandt, 75. Auflg., RndNr. 6 zu § 168 BGB, Handbuch zur Rechtspraxis: 15 Auflg., RndNr. 3572 ).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17

    Notwendigkeit Erbschein für Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments

    Auszug aus AG Schleiden/Eifel, 08.10.2019 - SL-574B-7
    Dem Grundbuchamt ist es alleine auf der Grundlage auch eines förmlichen Nachweises einer form- und fristgerechten Ausschlagung der eingesetzten Erbin nicht möglich in grundbuchmäßiger Form tatsächliche Fragen zur Wirksamkeit der Ausschlagung nachzuvollziehen, insbesondere da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die eingesetzte Erbin vor ihrer Ausschlagungserklärung das Erbe bereits angenommen hatte ( so auch: OLG Hamm: Beschluss vom 22.03.2017 - I - 15 W 354/16, OLG Frankfurt: Beschluss vom 08.01.2018 - 20 W 215/17, alle abrufbar unter juris, u.a. ) Eine Ausnahme vom Grundsatz des Erfordernisses der Voreintragung der Erben als Betroffene ( § 40 GBO ) ist erkennbar nicht gegeben.
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